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Garten Pflegezentrum

Wohnen bei uns

Fähigkeiten fördern - Gemeinschaft stärken

Wir bieten ein Zuhause für alle Pflegebedürftigen und insbesondere für Menschen mit demenziellen, psychiatrischen, neurologischen oder psychosomatischen Erkrankungen sowie für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung. Dafür verfügt das LWL-Pflegezentrum Marsberg über drei Wohnebenen mit insgesamt sechs Hausgemeinschaften, in denen bis zu 14 Bewohner:innen in einer Gemeinschaft zusammenleben, deren Mittelpunkt die Hausgemeinschaftsküche bildet.

Eingebunden in der Gemeinschaft und frei in ihrer persönlichen Entfaltung können die Bewohner:innen bei uns die Eigenständigkeit sowie die Ruhe und Privatshäre in Anspruch nehmen, die sie für sich benötigen.

Für uns hat das individuelle Wohlbefinden der uns anvertrauten Menschen oberste Priorität.

Ausstattung

Leben in einer Gemeinschaft

Im Erdgeschoss sowie im 1. und 2. Obergeschoss des LWL-Pflegezentrums Marsberg befinden sich je 2 Hausgemeinschaften für 13 bzw. 14 Bewohner:innen:

  • Hausgemeinschaft 1 - Kilianstollen
  • Hausgemeinschaft 2 - Wasserturm
  • Hausgemeinschaft 3 - Glockengrund
  • Hausgemeinschaft 4 - Nepomuk
  • Hausgemeinschaft 5 - Diemelwiesen
  • Hausgemeinschaft 6 - An den Bleichen

 

Der Wohn- / Essraum mit integrierter Küche bildet den Mittelpunkt jeder Hausgemeinschaft. Die Ausstattung dieser Räume ist auf die Gestaltung einer familiären Situation ausgerichtet. Die unteren Hausgemeinschaften verfügen über eine Terrasse mit direktem Zugang zum Garten, den anderen Hausgemeinschaften steht ein großer Balkon zur Verfügung. Sie können aber auch den Garten nutzen, er ist durch den Fahrstuhl über einen öffentlichen Bereich erreichbar.

Die Hausgemeinschaften stellen eine moderne Lebensform für pflegebedürftige Menschen im Quartier dar. Sie sprechen damit alle Zielgruppen einer konventionellen Pflegeeinrichtung an.

 

Das Leben bleibt so normal wie möglich

In den Hausgemeinschaften sollen institutionelle Rahmenbedingungen in den Hintergrund treten und der Alltag soweit als möglich an einem normalen häuslichen Tagesablauf ausgerichtet sein. Kleine Gruppen ermöglichen Spezialisierung und besondere Zuwendung. Die Bewohner:innen können Eigeninitiative entwickeln, sich an allen Aktivitäten beteiligen, diese unterstützen oder sie auch einfach nur passiv miterleben. Ebenso selbstverständlich ist der Rückzug in das eigene Zimmer jederzeit möglich. Auch Angehörige können in dieses Konzept unkompliziert integriert werden. Die Betreuung des pflegebedürftigen Angehörigen sollte im Idealfall so möglich sein, dass institutionelle Zwänge keine oder nur geringe Berücksichtigung finden müssen. Durch die vertrauten Geräusche und Gerüche eines häuslichen Alltags soll das Gefühl „zu Hause sein“ erreicht werden.

Beabsichtigt wird mit dem Hausgemeinschaftskonzept mittels vertrauter häuslicher Tätigkeiten und Angebote wie Singen, Basteln, Spielen, Gymnastik, Kochen, Backen usw. eine Brücke zu den Bewohner:innen zu bauen. Durch die besondere kleinräumliche Struktur bieten die Hausgemeinschaften zusätzliche Möglichkeiten für besondere Personengruppen. Hierzu gehören beispielsweise Menschen, die auf Grund einer Demenzerkrankung, einer chronischen psychischen, einer gerontopsychiatrischen Erkrankung oder einer geistigen Beeinträchtigung pflegerische Hilfe und Unterstützung benötigen. Speziell diese Personen benötigen kleine und überschaubare Wohneinheiten mit der ständigen Präsenz fester Bezugspersonen und der Orientierung am normalen Alltagsgeschehen. Auch junge pflegebedürftige Menschen werden als Zielgruppe besonders angesprochen. In den Hausgemeinschaften hat die gemeinsame Gestaltung des Alltags Priorität.

 

Zuhause mit Herz und Seele

Jeder Mensch braucht eine freundliche, individuelle Umgebung, um sich zuhause zu fühlen. Selbstverständlich können die behindertengerecht eingerichteten Ein- und Zweibettzimmer ganz nach Wunsch mit eigenen Möbeln und persönlichen Bildern und Gegenständen gestaltet werden.
Alle Zimmer sind mit klassischem Mobiliar in freundlichen Holztönen und mit elektrischen Pflegebetten ausgestattet. Sie verfügen über einen Radio-, TV- und Telefonanschluss; WLAN wird angeboten. Außerdem bieten die Hausgemeinschaften behindertengerechte Sanitäranlagen, Behindertentoiletten und Pflegebäder.
Zwei geräumige Aufzüge verbinden die verschiedenen Ebenen. In den großzügig angelegten insgesamt sechs Hausgemeinschaftsküchen und im gemütlichen Ambiente des Mehrzwecksraumes im Dachgeschoss treffen sich die Bewohner:innen gern zu geselligen Stunden - auch Gäste und Angehörige sind uns jederzeit herzlich willkommen.

Informationen zur Aufnahme

Im Rahmen der Aufnahmesituation erfolgt eine individuelle Abstimmung nach fachlichen und bewohnerorientierten Kriterien für die Auswahl einer geeigneten Wohnbereiche. Uns ist es wichtig, ein Milieu zu schaffen, in dem die Bewohner:innen ein Gefühl der Sicherheit, Orientierung und Wertschätzung erfahren. Die Biographie und die vorhandenen Ressourcen der Bewohner:innen stehen immer im Mittelpunkt. Eine aktivierende Pflege wie auch differenzierte Gruppen- und Einzelangebote werden entsprechend der Fähigkeiten und Bedürfnisse der einzelnen Bewohner:innen eingesetzt. Alle Angebote zielen darauf ab, dem Lebensalter und den sich hieraus ergebenden Themen, dem veränderten Lebensrhythmus und den Interessen der psychisch veränderten Menschen gerecht zu werden. Die Mitarbeiter:innen verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen in der Pflege und Betreuung von

 

  • Menschen mit psychischen Erkrankungen
  • Menschen mit geistigen Behinderungen
  • Menschen mit demenziellen Veränderungen
  • Menschen mit Alzheimer-Erkrankung
  • Menschen mit Suchterkrankungen


Bei der Aufnahme und bei der Beantragung von Leistungen unterstützen wir Sie gerne.

Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen unter 02992 601-9006 weiter.

Checkliste zur Aufnahme

Grundlage für einen reibungslosen Einzug im LWL-Pflegezentrum ist eine gut vorbereitete Aufnahme. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Unterlagen und Informationen, die wir vor dem Einzug benötigen:

  • Kostenzusage durch den zuständigen Kostenträger (Bei Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger benötigen wir die Eingangsbestätigung des Antrags auf Kostenübernahme zu den nicht gedeckten Heimkosten aus Sozialhilfemitteln)
  • Heimnotwendigkeitsbescheinigung
  • Ärztliche Bescheinigung „Frei von ansteckenden Krankheiten“
  • Kopie der Bestellungsurkunde
  • Krankenversicherungskarte und Befreiungskarte (wenn bereits vorhanden)
  • Personalausweis, Schwerbehindertenausweis (wenn kein Schwerbehindertenausweis vorhanden ist, bitte beantragen)